Eigentlich hatten wir darauf gesetzt, dass die Sparkasse UM ihre angekündigte Unterstützung für die digitale Teilhabe älterer Menschen verwirklicht. In der Pressemitteilung zur Schließung der Sparkassenfiliale in Boitzenburg vom 27. März 2023 hieß es ja:
„Die Sparkasse Uckermark wird betroffene Kunden in „neue“ Techniken begleiten…. Es ist uns wichtig, auch Kunden mitzunehmen, die unter Umständen noch nicht so digital unterwegs sind.“
Leider gab es zunächst gar keine Antwort. Wir haben also selbst ein Format entwickelt und drei Schulungen mit jeweils ca. 20 Seniorinnen und Senioren durchgeführt. Die Themen des ersten Treffens waren Mobiltelefon-Grundlagen, Apps und praktische Anwendung. Es gab etliche SeniorInnen, die mit ihren neuen Mobiltelefonen und mit den vorinstallierten Apps schon ganz gut umgehen konnten. Bei den Versuchen, Apps für das Online Banking, aber auch WhatsApp, Online-Apotheken und dergleichen zu installieren, wurde es schwieriger.
Nach mehrfacher Rückfrage bei der Geschäftsführung der Sparkasse ergab sich schließlich ein Gespräch mit dem Filialleiter in Templin, der durchaus guten Willens war, aber auch zugab, dass die 15 % älterer Sparkassenkunden für die Digitalisierung als „verloren“ galten. Ein Programm für die digitale Mitnahme gebe es nicht, aber er werde sich darum kümmern, dass uns jemand unterstützt.
Zum nächsten Termin kam eine sehr junge Mitarbeiterin der Sparkasse und führte die SeniorInnen in die Bedienung der Sparkassen-App ein. Sie gab sich sehr viel Mühe, allerdings tauchten auch ungewohnte Fragen auf, von denen sie überfordert war. Mehr denn je brauchen wir für unsere älteren MitbürgerInnen ein tragfähiges, dauerhaftes Konzept für niedrigschwellige Schulung und individuelle Begleitung.





Nun gibt es da ein vorbildliches Programm „DigitalPakt Alter“ der Brandenburgischen Landesregierung, auch die Stiftung Ehrenamt oder „Engagiertes Land“ könnten Mittel bereitstellen, mit dem wir Lernmaterial, DozentInnen, Notfallhilfe, Raummiete und Aufwandsentschädigungen finanzieren könnten – aber: Allen Finanzierungsmöglichkeiten gemeinsam ist, dass weder die Gemeinde noch „Pflege vor Ort“ (keine Institution, sondern ein Programm) als Antragsteller in Frage kommen, sondern nur eine gemeinnützige Institution wie beispielsweise der Förderverein.
Elli Horn und Holger Siemann